Hygienekonzept

der Kreativitätswerkstatt Leipzig e.V.

    1. Im Gartenhaus besteht FFP2-Maskenpflicht. Ein Mindestabstand von 1,5 m ist nach Möglichkeit einzuhalten.
    2. Für Blasinstrumente und Gesang ist ein Mindestabstand von 2 m nebeneinander, 3 m in Blasrichtung einzuhalten.
    3. Alle Besucherinnen im Gartenhaus und Teilnehmer an den Angeboten benötigen einen Nachweis einer vollständigen Impfung oder eine Genesenenbescheinigung (2G).
    4. Ausgenommen von der 2G-Nachweispflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen, die der Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen. Schüler, die in der aktuellen Woche nicht in der Schule getestet worden sind, benötigen einen tagesaktuellen negativen Coronatest.
    5. In den Kursen ist durch die Kursleiterinnen und Dozenten eine genaue Anwesenheitsliste zu führen.
    6. Verantwortlich für die Einhaltung des Hygienekonzeptes vor Ort ist die Kursleiterin/der Dozent des laufenden Kurses.
    7. Schülerinnen und Kursteilnehmer eines Folgekurses warten bitte vor dem Gartenhaus, damit sich kein Warteknoten im Vorraum bildet.
    8. Das gründliche Händewaschen vor dem Unterricht ist für Kursleiterinnen und Schüler verpflichtend. Dazu sind die Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender in den Toiletten zu nutzen.
    9. Vor und nach jedem Kurs sind durch die Kursleiterinnen und Dozenten die Räume jeweils 5 min zu lüften.
    10. Arbeitsflächen sind nach dem Kurs mit Spülmittel o.a. fettlösenden Mitteln zu reinigen. Die Klaviertastatur darf nicht mit Desinfektionsmitteln behandelt werden, hier nach Möglichkeit zwischendurch die Tastatur mit einem Einmal-Reinigungstuch (kein Desinfektionstuch!) abwischen.
    11. Körperlicher Kontakt ist zu vermeiden.
    12. Es wird auf die allgemeinen Standards hingewiesen, wie die Empfehlungen zum Mund-Nase-Schutz, Nies- und Hustenetikette und richtiges Händewaschen.
    13. Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) oder Fieber dürfen sich generell nicht im Gartenhaus aufhalten.
    14. Die Corona-Regeln werden am Eingang ausgehängt und kommuniziert. 

     

    Kursteilnehmerinnen, Schülern und deren Eltern wird das aktuelle Hygienekonzept durch E-Mail-Versand bzw. Veröffentlichung auf der Website zur Kenntnis gebracht. Mit der Teilnahme am Unterricht erkennen die Kursteilnehmerinnen, Schüler bzw. deren Eltern das Hygienekonzept an und sichern dessen Beachtung zu.

    Stand: 13. Januar 2022