der Kreativitätswerkstatt Leipzig e.V.
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- Im Gartenhaus besteht FFP2-Maskenpflicht. Ein Mindestabstand von 1,5 m ist nach Möglichkeit einzuhalten.
- Für Blasinstrumente und Gesang ist ein Mindestabstand von 2 m nebeneinander, 3 m in Blasrichtung einzuhalten.
- Alle Besucherinnen im Gartenhaus und Teilnehmer an den Angeboten benötigen einen Nachweis einer vollständigen Impfung oder eine Genesenenbescheinigung (2G).
- Ausgenommen von der 2G-Nachweispflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen, die der Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen. Schüler, die in der aktuellen Woche nicht in der Schule getestet worden sind, benötigen einen tagesaktuellen negativen Coronatest.
- In den Kursen ist durch die Kursleiterinnen und Dozenten eine genaue Anwesenheitsliste zu führen.
- Verantwortlich für die Einhaltung des Hygienekonzeptes vor Ort ist die Kursleiterin/der Dozent des laufenden Kurses.
- Schülerinnen und Kursteilnehmer eines Folgekurses warten bitte vor dem Gartenhaus, damit sich kein Warteknoten im Vorraum bildet.
- Das gründliche Händewaschen vor dem Unterricht ist für Kursleiterinnen und Schüler verpflichtend. Dazu sind die Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender in den Toiletten zu nutzen.
- Vor und nach jedem Kurs sind durch die Kursleiterinnen und Dozenten die Räume jeweils 5 min zu lüften.
- Arbeitsflächen sind nach dem Kurs mit Spülmittel o.a. fettlösenden Mitteln zu reinigen. Die Klaviertastatur darf nicht mit Desinfektionsmitteln behandelt werden, hier nach Möglichkeit zwischendurch die Tastatur mit einem Einmal-Reinigungstuch (kein Desinfektionstuch!) abwischen.
- Körperlicher Kontakt ist zu vermeiden.
- Es wird auf die allgemeinen Standards hingewiesen, wie die Empfehlungen zum Mund-Nase-Schutz, Nies- und Hustenetikette und richtiges Händewaschen.
- Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) oder Fieber dürfen sich generell nicht im Gartenhaus aufhalten.
- Die Corona-Regeln werden am Eingang ausgehängt und kommuniziert.
Kursteilnehmerinnen, Schülern und deren Eltern wird das aktuelle Hygienekonzept durch E-Mail-Versand bzw. Veröffentlichung auf der Website zur Kenntnis gebracht. Mit der Teilnahme am Unterricht erkennen die Kursteilnehmerinnen, Schüler bzw. deren Eltern das Hygienekonzept an und sichern dessen Beachtung zu.
Stand: 13. Januar 2022